Hinweisgeber:innensystem der FH JOANNEUM
Sie befinden sich im Hinweisgeber:innensystem der FH JOANNEUM. 

Das Hinweisgeber:innensystem der FH JOANNEUM bietet Hinweisgeber:innen die Möglichkeit, gezielt auf mögliche Missstände bzw. illegale Handlungen im Unternehmen aufmerksam zu machen. Sämtliche Hinweise werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt. 

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sowohl an die interne - innerhalb des Unternehmens (somit über das vorliegende Hinweisgeber:innensystem) - als auch externe Stelle (Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) zu melden. Dabei ist allerdings der Grundsatz des Vorrangs von internen Meldestellen zu berücksichtigen. 

Das Gesetz sieht vor, dass sich Hinweisgeber:innen mit ihren Informationen zuerst an die interne Stelle wenden sollen. An die externe Stelle soll man sich erst in folgenden Situationen wenden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgeber:innensystem nicht möglich ist, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat. 

Welche Arten von Verstößen können gemeldet werden?

Gegenstand des Hinweisgeber:innensystems sind Meldungen über Verstöße, die in der „Whistleblowing-Richtlinie“ der Europäischen Union bzw. dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) geregelt sind und folgende Bereiche betreffen:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und  Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Korruption
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union gemäß Art 325 AEUV
  • Binnenmarktvorschriften gemäß Art 26 Abs 2 AEUV
  • Kartellrecht und staatliche Beihilfen
  • Körperschaftssteuervorschriften

Bitte beachten Sie, dass Themen mit dienstrechtlichen Bezug (wie unter anderem Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing etc.) nicht vom Hinweisgeber:innensystem erfasst werden. Für derartige Vorfälle oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an die zuständige Serviceabteilung der FH JOANNEUM.  

Wer kann Hinweise abgeben?

Zugang zum Hinweisgeber:innensystem der FH JOANNEUM haben alle Personen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur FH JOANNEUM Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben. 

Dazu zählen unter anderem: 
  • aktuelle oder ehemalige Arbeitnehmer:innen 
  • überlassene Arbeitnehmer:innen
  • Praktikant:innen, Volontär:innen, Lehrlinge und sonstige Auszubildende
  • Selbstständig Erwerbstätige und freie Dienstnehmer:innen
  • Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer juristischen Person
  • Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmer:innen, Subunternehmer:innen oder deren  Lieferant:innen arbeiten
  • ehemalige Bewerber:innen

Wie läuft die Meldung ab:
  1. Sie wählen den Button "neuen Hinweis geben" aus.

  2. Sie wählen die auf Ihren Hinweis zutreffende Kategorie aus. 

  3. Schicken Sie Ihren Hinweis ab. 

  4. Sobald Ihr Hinweis im Hinweisgeber:innensystem der FH JOANNEUM eingegangen ist, erhalten Sie einen Zugangslink und ein Passwort. Bitte speichern Sie diese Zugangsdaten sicher ab, Ihr Hinweis sowie die weitere Bearbeitung bzw. ergänzende Informationen erfolgen ab diesen Zeitpunkt  ausschließlich über diese Zugangsdaten.

  5. Eine aus mehreren Personen zusammengesetzte Meldestelle überprüft im ersten Schritt den Hinweis streng vertraulich, führt eine Risikoabschätzung durch und behandelt den Hinweis im Hinblick auf Folgemaßnahmen weiter. Gemäß § 13 Abs 4 HSchG können zur Erfüllung der Aufgaben einer internen Stelle zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen auch Dritte beauftragt werden. Auf Basis dieser Ermächtigung wurde seitens der FH JOANNEUM die E+H Rechtsanwälte GmbH Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, Österreich (Ansprechperson: RA Mag. Judith Feldner)  mit der Entgegennahme und Behandlung aller an das unternehmensinterne Hinweisgebersystem gemeldeten Hinweise beauftragt. 

  6. Sie erhalten innerhalb von 7 Kalendertagen eine Eingangsbestätigung.

  7. Der Hinweis wird von der zuständigen Meldestelle auf seine Stichhaltigkeit geprüft. Sollten weitere Informationen benötigt werden, wird mit Ihnen über das eingerichtete Postfach Kontakt aufgenommen.

  8. Offenkundig falsche Hinweise werden zurückgewiesen. Bei Verstößen gegen das HSchG drohen Verwaltungsstrafen bis zu EUR 20.000, im Wiederholungsfall bis zu EUR 40.000 je Übertretung.

  9. Sobald die Meldung geprüft wurde, werden durch den externen Ansprechpartner weitere Schritte gesetzt. 

  10. Spätestens drei Monate nach Entgegennahme eines Hinweises werden Sie durch den externen Ansprechpartner über die Folgemaßnahmen bzw. den Zwischenstand informiert oder aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird. 


Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen
  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.